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Sommer 2/2024

Nodoption – oder der Kampf queerer Familien für ihre Grundrechte

Von Cristin und Catherine

(aus WIR FRAUEN Heft 4/2021)

Als wir am 28. August 2020 mit vier weiteren Familien und mit viel Unterstützung aus der Community unsere Klagen an einem Berliner Familiengericht eingereicht haben, fühlte sich das wie eine kleine Befreiung an. Denn es war und ist nicht weniger als ein Aufbegehren von Regenbogenfamilien gegen das veraltete, diskriminierende Abstammungsrecht und das darin manifestierte heteronormative Familienbild. Mittlerweile sind mehr als ein Dutzend Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten deutschlandweit anhängig.

Was ist das Problem mit dem Abstammungsrecht? Darin ist geregelt, dass der Ehemann der biologischen Mutter automatisch als Vater des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen wird, unabhängig davon, ob eine biologische Verwandtschaft gegeben ist. Es ist ebenfalls geregelt, dass der (männliche) Partner der Mutter die Vaterschaft anerkennen kann. Hier reicht ein Gang zum Standesamt, um unkompliziert und ohne Nachweis einer biologischen Verwandtschaft den Eintrag in die Geburtsurkunde zu erwirken.

Das in diese Beziehungen geborene Kind hat somit zwei rechtliche Elternteile, die ihren Rechten und Pflichten nachkommen dürfen und müssen. So steht es Kindern rechtlich zu. Allerdings verhält sich das anders für Kinder, die in gleichgeschlechtliche lesbische Beziehungen wie die unsrige geboren werden, oder wenn das zweite Elternteil keinen oder den Geschlechtseintrag ‚divers’ hat. Hier gilt nur die Person, die das Kind zur Welt gebracht hat, rechtlich als Mutter und folglich als alleinerziehend. Der zweite Elternteil hat keine rechtliche Absicherung, so auch nicht das Kind.

Das heißt: Sobald in einer Beziehung der zweite Elternteil kein Mann ist, werden Kind und zweiter Elternteil diskriminiert. In der öffentlichen Debatte wird dies oft daran festgemacht, dass keine biologische Elternschaft gegeben ist, dies ist jedoch für den zweiten Elternteil rechtlich nicht ausschlaggebend.

Für die betroffenen Familien hat das ganz praktische Konsequenzen, z.B. im Falle einer Trennung der Eltern. Dann hat das Kind keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Im Alltag wirkt sich die Situation so aus, dass der nicht eingetragene Elternteil nur mit einer Vollmacht zusammen mit dem Kind verreisen oder zur Kinderärztin darf. Um noch einen worst case zu nennen, mit dem sich Familien wie wir durchaus beschäftigen müssen: Im Todesfall der rechtlich alleinerziehenden Mutter kann das Kind sofort in staatliche Obhut genommen werden. Schlicht und einfach bedeutet es, dass Kinder queerer Eltern nicht ausreichend abgesichert sind und diskriminiert werden.

Aktuell lässt sich die Leerstelle in der Geburtsurkunde nur mittels der Hilfskonstruktion einer Stiefkindadoption füllen. Dieses Verfahren ist ursprünglich für Eltern gedacht, die ein Kind aus einer anderen Herkunftsfamilie adoptieren.
Spoiler-Alarm: Unsere Kinder sind gemeinsame Wunschkinder, wir sind von Geburt an die Herkunftsfamilie!

Im Laufe des mitunter jahrelangen Adoptionsverfahrens finden Jugendamtsbesuche statt, müssen z.B. Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt, gesundheitliche Gutachten von „annehmender“ Mutter und Kind eingeholt und in einigen Fällen sogar HIV-Tests vorgelegt werden. Das ist zweifelsohne ein Prozedere, dem kein Elternteil ausgesetzt sein sollte und das bei einer Beziehung zwischen Mann und Frau schlicht undenkbar ist. Dementsprechend kommt die rechtliche Absicherung mittels Stiefkindadoption nicht ohne Nebeneffekt daher: der Demütigung der betroffenen Familien. Alles nur deshalb, weil der zweite Elternteil keinen männlichen Geschlechtseintrag hat.

Die Möglichkeit, per Stiefkindadoption rechtlich zweiter Elternteil des gemeinsamen Kindes zu werden, haben unverheiratete Frauenpaare überhaupt erst seit vergangenem Jahr. In unserem Fall wurden wir nach begonnenem Verfahren aufgefordert, zusätzliche Unterlagen einzureichen – u. a. einen Lebenslauf der „annehmenden“ Mutter sowie einen „Beziehungsbericht“.

Ob eine Stiefkindadoption also erfolgreich verläuft oder nicht und welche Unterlagen angefordert werden, hängt von den zuständigen Richterinnen und Jugendamtsmitarbeiterinnen ab. Weil solche Willkür kein Dauerzustand sein kann – weder für uns noch für andere queere Familien – haben wir das Verfahren auf Eis gelegt und uns der Initiative Nodoption angeschlossen.

Nodoption ist ein Zusammenschluss von mehr als einem Dutzend queerer Familien mit unterschiedlichen Elternkonstellationen, die gegen das geltende Abstammungsrecht klagen. Das heißt konkret: Wir klagen dafür, dass in der Geburtsurkunde unserer Kinder auch der zweite Elternteil eingetragen wird, der sozial schon längst, und zwar von Beginn an, die Elternrolle übernimmt. Da das geltende Recht Familien wie unsere nicht anerkennt, setzen wir uns mittels strategischer Prozessführung dafür ein, dass eine verfassungsrechtliche Entscheidung herbeigeführt wird, welche die Politik dazu zwingt, das veraltete Gesetz zu reformieren.

Es hatte bereits Reformvorschläge und Anträge auf Gesetzesänderung gegeben, 2018 von Bündnis90/Die Grünen beispielsweise. CDU und CSU zeichnen hier maßgeblich dafür verantwortlich, dass der Gesetzentwurf keine Mehrheit im Bundestag gefunden hat. Auch die Bundesländer Berlin, Hamburg und Thüringen hatten kürzlich einen Reformentwurf zur Abstimmung in den Bundesrat eingebracht. Es war nicht überraschend, dass dieser so kurz vor der Bundestagswahl 2021 abgelehnt wurde. Wäre in jüngster Vergangenheit mit einer politischen Entscheidung zu rechnen gewesen, würden die Nodoption-Familien nicht diesen erheblichen zeitlichen und emotionalen Aufwand betreiben, um die dringend notwendige Reform durch einen obersten Gerichtsbeschluss herbeizuführen.

Dass wir mit dem Aufwand unserem Ziel ein Stück näherkommen, hat sich schon gezeigt: Ein Amtsgericht in Brandenburg sowie zwei obere Gerichte in Celle und Berlin haben die Situation der jeweiligen Familien als verfassungswidrig eingestuft und Beschlussvorlagen vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das ist ein großer Erfolg für die betroffenen Familien. Diesen Fällen ist gemein, dass dort dieselbe Elternkonstellation abgebildet ist: Es sind verheiratete Frauenpaare, die mittels offizieller Samenspende Eltern geworden sind.

Weil sich die Initiative Nodoption zusammen mit der Anwältin Lucy Chebout und der Gesellschaft für Freiheitsrechte dafür stark machen, dass das Abstammungsrecht vollumfänglich reformiert wird, ist es wichtig, dass auch Fälle mit weiteren Elternkonstellationen bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen: unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare etwa, Menschen mit dem Personstand divers und solche, die ihre Familie mittels privater Samenspende gegründet haben. Denn es ist schlicht nicht zu rechtfertigen, dass die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung der Eltern bestimmen, welche Rechte Kinder haben und welche nicht.

Die nächsten Wochen könnten in vielerlei Hinsicht richtungsweisend sein. Zum einen warten wir gespannt auf die Entscheidung des Berliner Kammergerichts in unserem Fall. Hier wird erstmals darüber entschieden, ob auch im Falle von privater Samenspende eine Grundrechtsverletzung im Abstammungsrecht vorliegt. Sollten die Richter*innen zu diesem Schluss kommen, könnte ein weiter Fall von Nodoption vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gebracht werden.
Zum anderen keimt mit dem anstehenden Regierungswechsel neue Hoffnung auf eine politische Entscheidung auf, welche wir auf dem gerichtlichen Weg mühsam versuchen herbeizuführen. Positive Signale von Seiten der Ampel-Parteien wurden schon verlautbart.

Am Ende werden wir zu unseren Rechten kommen. Doch egal, auf welchem Weg uns das gelingen wird, es ist längst überfällig und hat schon viel zu lange gedauert.

https://www.nodoption.de