Prima Facie – Gerichtsdrama von Suzie Miller
// Düsseldorfer Schauspielhaus am 7.12. und 23.12.2023 sowie am 8.1., 21.1. und 8.3.2024 //
»Prima Facie« wirft die Frage auf, ob wir schon am Ende unserer Möglichkeiten angekommen sind, wenn es darum geht, das Sexualstrafrecht zu reformieren. Millers preisgekröntes Stück macht die patriarchale Macht der Justiz anhand einer Fallstudie auf einfühlsame und beeindruckende Weise erfahrbar.
Die Idee zu »Prima Facie« kam Suzie Miller bereits während ihrer Zeit als Jurastudentin, lange bevor sie Dramatikerin wurde. Doch erst nach Jahren der Tätigkeit als Strafverteidigerin bot sich ihr die Gelegenheit, das Stück zu realisieren. Die #Metoo-Bewegung hatte Millers Wunsch bestärkt, eine feministische Befragung des Rechtssystems auf die Bühne zu bringen. Wer eine der begehrten Karten für die Aufführungen am Broadway oder im West End ergattert, kann Millers virtuoses Solostück für eine Schauspielerin im englischen Original erleben. Nun feiert das Werk auch am Düsseldorfer Schauspielhaus Premiere. Lou Strenger wird die Rolle der Tessa Ensler in der Neuinszenierung von Philipp Rosendahl geben.
Millers Protagonistin ist eine junge Anwältin in England, die es aus der Arbeiter:innenklasse in eine renommierte Kanzlei geschafft hat. Nun verteidigt sie Männer, die sexueller Straftaten wegen belangt werden. Vor Gericht nimmt Ensler die Zeuginnen der Anklage methodisch brillant ins Verhör, um Zweifel im Sinne ihrer Mandanten offenzulegen. Ein gewonnener Fall reiht sich an den nächsten – bis ein unerwarteter Angriff auf ihre eigene Person, der sexualisierte Übergriff eines Arbeitskollegen beim ersten Date, Tessa zum Innehalten zwingt. Plötzlich sieht sie sich mit Erfahrungen konfrontiert, die ihre Selbstbestimmtheit massiv in Frage stellen. Sie erstattet Anzeige und findet sich schließlich, zweieinhalb Jahre später, vor Gericht in der entgegengesetzten Position wieder: Von der Strafverteidigerin ist sie zur Zeugin der Anklage geworden, deren Wort angezweifelt wird. Prima facie (lat. dem ersten Anschein nach) bedeutet in der Rechtssprache soviel wie »bis auf Widerruf«, d.h. solange auch nur der geringste Zweifel am Tathergang besteht, genügt Tessas Aussage nicht, um den Schuldigen zu verurteilen.