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Winter 4/2024

Geschlechtsspezifische Tötungen in Deutschland

Tödliche Partnerschaftsgewalt gegen Frauen

Im Februar 2012 hat die Frauenhauskoordinierung e.V. in Berlin gemeinsam mit Ban Ying (Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel), dem bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) und der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) eine Eingabe für Ms. Rashida Manjoo (Südafrika), die UN-Sonderberichterstatterin, über Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Auswirkungen über Deutschland erarbeitet. Die Sonderberichterstatterin kann weltweit Länderbesuche machen und berichtet unter Verwendung der Eingaben und ihrer eigenen Faktensammlungen einmal im Jahr zu spezifischen Themen vor dem UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW).

Die vorliegende Eingabe ist ein Bericht über die Problemlagen und Lücken bei der Prävention und im Umgang mit geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen in Deutschland. WIR FRAUEN dokumentiert hier den ins Deutsche übersetzten Inhalt (gekürzt).

Geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen und tödlich endende Partnerschaftsgewalt sind auch in Deutschland Realität. Tötungen von Frauen durch Partner bilden dabei häufig die Spitze einer Gewalteskalation und jahrelanger Gewalt in der Beziehung. (1) Besonders gefährdet sind Frauen während oder nach einer durch sie veranlassten Trennung. Eine repräsentative Umfrage unter Frauen in Deutschland zeigt, dass 14 % der gewaltbetroffenen Frauen von ernstzunehmenden Morddrohungen als einem Teil ihrer Gewalterfahrung berichteten (2). Geschlechtsspezifische Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften geschehen in Form von Mord, Totschlag, Vergewaltigung und sexueller Nötigung mit Todesfolge sowie Körperverletzung mit Todesfolge. Erfahrungen aus der Praxis von Fachberaterinnen legen nahe, dass auch sogenannte „erweiterte Suizide“ als eine Form von geschlechtsspezifischer Tötung betrachtet werden müssen. In diesen Fällen werden vor einem (versuchten) Suizid des Täters zunächst die Frau und/oder Kinder umgebracht.

1. Mangel an Daten

Nichtregierungsorganisationen (NROs) fordern seit Jahren aussagekräftige Statistiken zu geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften. Bis heute existiert jedoch keine bundesweite Statistik, die den Beziehungshintergrund zwischen Opfer und Täter aussagekräftig erfasst. In der polizeilichen Kriminalstatistik sind erst im Jahr 2011 entsprechende Voraussetzungen in der Datenerhebung geschaffen worden, sodass zu erwarten ist, dass zeitnah erste Daten vorliegen werden. Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften werden als Einzelfälle bewertet, die nicht durch präventive Maßnahmen oder Interventionen verhindert werden könnten. Infolgedessen gibt es nur vereinzelt Konzepte und Instrumente zur Gefährdungseinschätzung und Identifizierung von Hochrisikofällen und keine gezielte Ausbildung von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen für Interventionen zum Schutz hochgefährdeter Frauen und ihrer Kinder.

2. Unzureichender Schutz: Erfahrungen und Fälle aus der Praxis von Fachberaterinnen

2.1 Auswirkungen des Umgangsrechts

Eine nähere Betrachtung der Reformen des Umgangsrechts (1998) und des Familienverfahrensgesetzes (2009) macht deutlich, dass ein verbesserter Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt im Zuge der Reformen nicht im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion stand. Die Reformen zielten darauf ab, das Recht des Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen zu stärken. Das gemeinsame Sorgerecht als Standard und das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ sind die Ergebnisse dieser Reformen. Gerichte sind damit angehalten, innerhalb der ersten vier Wochen nach der Trennung eine vorläufige Entscheidung über das Umgangsrecht vorzulegen, um den fortlaufenden Kontakt des Kindes mit beiden Elternteilen zu gewährleisten. Dies ist für Familien ohne Gewaltvorkommnisse zu begrüßen. Die Regelungen sind jedoch problematisch für Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben, da die Tatsache außer Acht gelassen wird, dass sie vor allem in den ersten Wochen und Monaten nach der Trennung dem Risiko einer Gewalteskalation ausgesetzt sind. Dies trifft auch zu für die Phase, in der Umgangsregelungen getroffen werden bzw. im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigt, dass 41 % der Frauen und 15 % der Kinder während des Besuchskontakts angegriffen wurden; bei 27–29 % drohten die Väter mit der Entführung der Kinder und ca. 9 % der Kinder wurden tatsächlich entführt. 11 % der Frauen berichteten, dass der Angreifer versuchte, sie umzubringen, und 27 % berichteten über verschiedene andere Formen von Gewalt und Drohungen während der Besuchskontakte.

2.2 Versuchte Tötungen

Nicht nur erfolgte Tötungen, sondern insbesondere versuchte Tötungen stellen ein Sicherheitsrisiko für Frauen dar; problematisch ist hierbei, dass diese häufig nicht als solche wahrgenommen werden. Eine Studie von WAVE (Women against Violence Europe) zeigt, dass die Risikowahrnehmung betroffener Frauen bzgl. einer neuerlichen Gewaltanwendung ihres Partners ein sehr verlässlicher Bewertungsmaßstab ist (3). Auch weist dieselbe Studie darauf hin, dass sich „in einer Untersuchung von Femiziden in elf Städten zeigte, dass nur 47 % der getöteten Frauen und 54 % der Opfer von Tötungsversuchen zuvor die Situation so eingeschätzt hatten, dass sie tatsächlich in Lebensgefahr schwebten“. Fachberaterinnen aus Frauenberatungseinrichtungen und Frauenhäusern berichten von zahlreichen Fällen, in denen Hinweise auf Tötungsabsichten vorliegen – insbesondere sind dies „Angriffe gegen den Hals“ – die jedoch häufig nicht als solche bewertet und verfolgt werden. Gründe dafür sind, dass sie entweder durch einen glücklichen Zufall nicht zum Tod der betroffenen Frau führten oder durch das Einschreiten Dritter oder durch ein Entkommen der Frau verhindert werden konnten. Selbst wenn Gutachter_innen bzw. Rechtsmediziner_innen bestätigen, dass die Frau nur durch einen glücklichen Zufall überlebt hat, ist dies kein Garant für die juristische Wertung als versuchte Tötung.

3. Rolle der Medien

Da es keine aussagekräftigen Berichte und Datenerfassungen zu geschlechtsspezifischen Tötungen bzw. Tötungsversuchen an Frauen gibt, ist die Berichterstattung der Medien in der Regel die einzige Quelle, um Informationen hierüber zu bekommen. Die Folge ist häufig eine Darstellung, die eher einer Mediendynamik als einer adäquaten Realitätsbeschreibung folgt. Sind zum Beispiel Migranten als Täter in Fälle tödlicher häuslicher Gewalt involviert, findet dies große Aufmerksamkeit in der Berichterstattung. In dieser wird die Gewaltausübung häufig kulturalisiert und die Fälle werden zu sogenannten „Ehrenmordfällen“ deklariert. Im Jahr 2011 veröffentlichte das Bundeskriminalamt eine Studie zu Fällen, die als „Ehrenmorde“ klassifiziert waren, und kam zu dem Ergebnis, dass jährlich ungefähr 100 Frauen in Deutschland von ihren Männern getötet werden; nur drei dieser Fälle könnten als „ehrbezogen“ bezeichnet werden (4). Reneé Römkens und Esmah Lahlah kommen bei der Analyse der holländischen Situation zu ähnlichen Ergebnissen. Sie stellen fest, dass „von 603 Partnerinnentötungen zwischen 1992 und 2006 nicht ein Fall eines tatsächlichen Ehrenmords war“ (5).

4. Instrumentalisierung des Themas zur Verhinderung von Migration

Es besteht die Sorge, dass in Fällen geschlechtsspezifischer Tötungen von Frauen in (Ex-)Partnerschaften der Fokus weiterhin auf Communities gerichtet bleibt, die als muslimisch betrachtet oder konstruiert werden. Dieser Fokus kann zu einer politischen Instrumentalisierung und damit zu restriktiven Maßnahmen für Migrant_innen führen, die beispielsweise die Einwanderung bestimmter Gruppen beschränken – wie es im Rahmen der Gesetzgebung zur Bekämpfung der Zwangsheirat geschehen ist. Im August 2007 hat die deutsche Regierung Gesetze verabschiedet, wonach Heiratswillige nichtdeutscher Herkunft ein Mindestalter von 18 Jahren haben müssen. Aus einer menschenrechtlichen Perspektive ist dies problematisch, da Personen, die in Deutschland leben, mit elterlicher Einwilligung ab dem Alter von 16 Jahren heiraten können; die Begrenzung der Einwanderung zur Eheschließung auf ein Mindestalter von 18 verletzt damit das Gleichbehandlungsprinzip. Auch wird nunmehr von Heiratswilligen gefordert, dass sie vor Einreise einfache Deutschkenntnisse erwerben müssen. Dies ist ein schwerer Eingriff in die freie Partner_innenwahl – ebenfalls ein Menschenrecht. All diese Maßnahmen wurden eingeführt, um Zwangsehen zu verhindern, tatsächlich verhindern sie jedoch die Einwanderung bestimmter Gruppen von Migranten und Migrantinnen.

1 WAVE (Hrsg.) 2011: PROTECT – Identifizierung und Schutz hoch-gefährdeter Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein Überblick.

2 Schröttle, Monika/Müller, Ursula (2004): „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, Berlin BMFSJ. (letzter Zugriff 15.02.2012)

3 WAVE – WOMEN AGAINST VIOLENCE EUROPE: PROTECT – Identifizierung und Schutz hochgefährdeter Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Ein Überblick. Zweite, überarbeitete Ausgabe, Wien 2011.

4 Dietrich Oberwittler/Julia Kasselt: Ehrenmorde in Deutschland 1996–2005; Studie herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA), Luchterhand 2011

5 Reneé Römkens with Esmah Lahlah: Particularly Violent? The Construction of Muslim Culture as a Risk Factor for Domestic Violence. In: Thiara, Ravi K./Condon, Stephanie A./Schröttle, Monika (eds.): Violence against Women and Ethnictiy: Commonalites and Differences across Europe, Opladen et al. 2011