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Winter 4/2024

Frauen mit Behinderung: Leben im Hochrisiko oder gleiches Recht auf Gesundheit?

(aus WIR FRAUEN Heft 1/2021, Schwerpunkt: Europa)

Das Netzwerk Frauen und Mädchen mit Behinderung / chronischer Erkrankung NRW (kurz: Netzwerk NRW) thematisiert seit seiner Gründung vor 26 Jahren immer wieder auch Fragen der gesundheitlichen Versorgung von Frauen und Mädchen.
Dr. Monika Rosenbaum, Leiterin des NetzwerkBüros, berichtet über Selbstbestimmung und Barrieren während der Corona-Pandemie und darüber hinaus.

UN-Behindertenrechtskonvention

In Deutschland trat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 in Kraft. Sie war ein Ergebnis langjähriger Kämpfe der Behindertenbewegung und gibt noch immer Impulse für Veränderungen. Die UN-BRK übersetzt die allgemeinen Menschenrechte aus Sicht von Menschen mit Behinderung in konkrete, überprüfbare Vorgaben. Das Verfahren der Staatenprüfung bietet zudem ein wichtiges Kontrollinstrument.

Zu den Menschen mit Behinderung zählen nach UN-BRK alle „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“. Behinderung wird also nicht mehr gleichgesetzt mit einer medizinischen Diagnose, sondern mit dem Ausschluss von Teilhabe, erzeugt im Zusammenspiel verschiedener Faktoren, darunter Barrieren und Haltung der Umwelt.

Für Frauen mit Behinderung ist das eine wichtige Entwicklung, denn die UN-BRK stellt die mehrfache Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen in einem eigenen Artikel (Artikel 6) fest. Sie verpflichtet die unterzeichnenden Staaten auf Maßnahmen für Frauen mit Behinderung, „um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.“ Die UN-BRK bietet damit praktische und juristische Ansatzpunkte für die Verbesserung der Situation und Versorgung von Frauen mit Behinderung, ohne sie dabei auf ihre Behinderung zu reduzieren.

In Artikel 25 benennt die UN-BRK das „Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung“. Sie fordert „Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard“ wie für andere Menschen auch, darunter geschlechtsspezifische Angebote, gemeindenahe Versorgung, nötige spezielle Leistungen oder die Schulung des medizinischen Personals – alles Punkte mit Verbesserungsbedarf.

Barrierefreiheit und Selbstbestimmung

Seit Beginn der Corona-Pandemie mussten wir (erneut) feststellen, dass Frauen (und Männer) mit Behinderung auch in dieser kritischen Situation strukturell benachteiligt werden, bspw. beim Zugang zu Informationen über die Entwicklung der Pandemie. So waren lange Zeit kaum Informationen in Leichter Sprache verfügbar – und noch immer ist die beste Quelle eine private Website (https://Corona-Leichte-Sprache.de). Die regelmäßige Simultan-Übersetzung z.B. von Pressekonferenzen in Gebärdensprache startete erst nach einigen Wochen. Einrichtungen der Behindertenhilfe oder zuhause lebende Frauen mit Assistenzkräften wurden lange nicht beim Maskenbedarf berücksichtigt. Die Probleme taubblinder Menschen durch das Kontaktverbot wurden lange ignoriert und nur vereinzelt in der Selbsthilfe diskutiert. Zuletzt zeigte die Impfpriorisierung, dass Menschen mit Behinderung nicht systematisch mitgedacht werden.

Inklusionsaktivist*innen versuchten, den Begriff der Risikogruppe proaktiv und kämpferisch zu besetzen. Wir haben aber auch Frauen erlebt, die plötzlich sich selbst als Bürde und Risiko wahrgenommen haben. Die leidenschaftlichen Diskussionen zum Thema Triage zeigt das tiefsitzende Misstrauen vieler Frauen (und Männer) mit Behinderung gegenüber einem Gesundheitssystem, das ihre Wünsche, Bedürfnisse und auch ihr Wissen über den eigenen Körper nicht ernst nimmt oder gar nicht erst abfragt. Menschen mit Behinderung wurden in Krisenstäben oder bei der Erstellung von Hygieneplänen lange nicht mitgedacht, obwohl gerade sie durch Social Distancing in extremer Weise betroffen und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt sind.

Selbstbestimmung im gesundheitlichen Bereich spielt gerade für Mädchen und Frauen mit Behinderung eine besondere Rolle. Auch Mädchen sollten Behandlungen nicht aufgedrängt werden. Stattdessen ist auch bei kleineren medizinischen und pflegerischen Prozeduren stets die (informierte!) Zustimmung einzuholen, um die Selbstbestimmung bei jeder Untersuchung und Behandlung zu gewährleisten. Wir kennen mehr als eine Frau, die als Mädchen riskante Operationen, z.B. aus „ästhetischen Gründen“, ertragen musste, die medizinisch nutzlos oder gar schädlich waren. Manche Mädchen und Frauen erlebten medizinische Eingriffe, Therapien etc. regelmäßig als Grenzverletzungen. Das macht es noch im Erwachsenenalter z.B. schwer, Übergriffe und sexualisierte Gewalt als solche zu erkennen. Sie sollten besonders bei Pflegebedarf und häufiger medizinischer Behandlung systematisch darin unterstützt und bestärkt werden, Grenzen zu ziehen und sich als mündige Patientinnen zu verstehen.

Beteiligung und Solidarität

Eine Netzwerk-Frau, die auf ihren Rollstuhl angewiesen ist, wurde angefahren. Weder Polizei noch Krankenwagen wollten oder konnten ihren E-Rolli ins Krankhaus transportieren. Sie entschied sich deshalb, trotz gebrochener Füße selbst mit dem Rollstuhl ins Krankenhaus zu fahren. Während der Behandlung wurde sie damit konfrontiert, dass z.B. die Röntgengeräte nicht im Rollstuhl nutzbar waren und sie ohne Hilfe die Untersuchungsliegen nicht erreichen konnte. Sie war auf praktische Hilfe des medizinischen Personals angewiesen, hörte jedoch stattdessen regelmäßig Ausflüchte: Sie sei doch verheiratet – wieso der Ehemann nicht helfen könne und wieso sie keine Assistenz vor Ort habe. Das medizinische Personal sei für diese Hilfe nicht qualifiziert und außerdem dafür auch nicht versichert.

Auch die gynäkologische Versorgung ist noch immer mangelhaft – von räumlichen und sprachlichen Barrieren bis hin zu Aufklärung und Verhütung. Die Drei-Monats-Spritze ist weiter gängiges Verhütungsmittel bei Frauen in Einrichtungen, trotz vieler Nebenwirkungen – weshalb diese Praxis schon vor Unterzeichnung der UN-BRK kritisiert wurde. Die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen mit Behinderung, von Frauen mit Lernschwierigkeiten im Besonderen, ist generell noch lange nicht erreicht, obwohl sich Einrichtungen und Beratungsstellen im letzten Jahrzehnt auf den Weg gemacht und entsprechende Konzepte entwickelt haben.

Unzureichend ist die Versorgung auch bei der Psychotherapie, z.B. bei Frauen und Mädchen mit Lernschwierigkeiten, Sinnes- oder Sprachbeeinträchtigungen. Für sie ist es nach Gewalterfahrungen oder bei Depression schwer, zeitnah (oder überhaupt) therapeutische Hilfe zu finden. Frauen in Wohneinrichtungen werden dort zwar psychiatrisch-medikamentös versorgt, können zugrunde liegende Probleme jedoch kaum durch eine begleitende Therapie nachhaltig bearbeiten.

Gute und zugängliche Versorgung auf Augenhöhe!

Wir fordern umfassende Veränderungen, aber als Grundvoraussetzung nennen wir stets die Barrierefreiheit: die Zugänglichkeit von Praxen und Krankenhäusern, die barrierefreie Aufklärung und Information. Kurzfristig hilft zudem eine lösungsorientierte Haltung aller Beteiligten, die Vieles schon heute ermöglicht. Netzwerk-Sprecherin Claudia Seipelt-Holtmann nennt das die „Herz-zu-Herz-Methode“, eine praktisch-solidarische Haltung auf Augenhöhe!

Europäischer Protesttag in Berlin 2016
© Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Am 5. Mai wird jährlich der Europäische Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen begangen. Der Aktionstag wurde 1992 von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland (ISL) ins Leben gerufen. Siehe Online-Demo von 2020 unter https://maiprotest.de. Aktionsideen und finanzielle Unterstützung bietet die Aktion Mensch. Passend zum Superwahljahr 2021 schlägt sie als Rahmenthema „Deine Stimme für Inklusion – Mach mit!“ vor.