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Winter 4/2024

„Ausbeutung ist ein hässliches Wort“

Polnische Arbeiter schuften 10–12 Stunden täglich bei einer Gerüstbaufirma in Köln für 70 € „Essensgeld“ im Monat – im Dezember gibt es keine Aufträge und also auch kein Geld. Eine Köchin aus Eritrea arbeitet seit zwei Jahren nicht nur täglich im Restaurant, sondern zudem auch noch im Haushalt ihres Arbeitgebers und erhält dafür in dieser Zeit außer Kost und Logis dreimal 100 € ausgezahlt.

So und ähnlich sehen Zwangsarbeit, Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und neues Sklaventum in Deutschland heute aus. Was lässt sich dagegen tun? Darüber diskutierten auf Einladung von agisra e.V., der Rosa-Luxemburg-Stiftung NRW und des Kölner Domforums Anfang Oktober Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Naile Tanis vom Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK, Berlin) und Horst Küsters von der gewerkschaftlichen Anlaufstelle für MigrantInnen ohne gesicherten Aufenthalt in Köln (MigrAr, ver.di).

Seit 2005 ist Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft als Straftatbestand in § 233 StGB gefasst. Die Betroffenen haben Anspruch auf vorenthaltenen Arbeitslohn, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis besitzen. Selbst wenn die Betroffenen schriftlich oder mündlich in ihre eigene Ausbeutung „eingewilligt“ haben: maßgeblich ist, welchen Lohn andere Arbeitnehmer_innen für vergleichbare Tätigkeiten erhalten, z. B. gemäß Tarifvertrag. Ferner ist der Staat verpflichtet, seine Bürger_innen vor Gewalttaten und kriminellen Handlungen zu schützen. Versagt er, haben die Betroffenen laut Opferentschädigungsgesetz Anspruch auf Entschädigung.

Auf dem Bau, in Gastronomie und Landwirtschaft, im Haushalt und in weiteren Branchen existieren etliche solcher quasi feudalen Arbeitsverhältnisse. Dennoch gelangen nur sehr wenige Fälle vor Gericht. Die Gründe, erklärt Heike Rabe, sind vielfältig: Von Polizei und Justiz werden die Betroffenen weniger als Opfer, sondern vorrangig als Zeug_innen bei der Strafverfolgung der Täter_innen wahrgenommen. Die eigenen Rechte und Ansprüche werden dann zum Thema, wenn es darum geht, die Aussagebereitschaft zu erhöhen, also als Mittel zum Zweck. Hilfesystem und Beratungsstrukturen richten sich überwiegend auf Menschen, die von sexueller Ausbeutung betroffen sind. Kommt es doch zur Anzeige, reagieren kriminelle Arbeitgeber meist umgehend mit Insolvenz, sodass die Betroffenen leer oder mit nur kleinem Betrag ausgehen. Dann greift zwar immer noch das Opferentschädigungsgesetz, doch hier erweisen sich hohe Beweisanforderungen, restriktive Auslegungen des Straftatbestandes und die oft mehrjährige Verfahrensdauer als Hürden.

Die Betroffenen sind oft in privaten Haushalten oder Sammelunterkünften isoliert, manchen werden die Pässen genommen, ihr Aufenthaltsstatus ist prekär, sie sprechen kein oder nur wenig Deutsch und vor allem: Sie kennen ihre Rechte nicht. Mitunter sind sich die Betroffenen gar nicht bewusst, in welchem Ausmaß sie ausgebeutet werden. Horst Küsters verteilt unermüdlich Flyer, z. B. in Call-Shops. Darauf heißt es in acht Sprachen: „Du hast Rechte – auch ohne Papiere! Zu wenig oder keinen Lohn erhalten? Du kannst ihn einklagen! Arbeitsunfall oder krank? Du hast Recht auf medizinische Versorgung und Lohnfortzahlung! Keinen Urlaub? Du kannst ihn einfordern! 14 Stunden gearbeitet – nur für 8 bezahlt worden? Da fehlt noch Geld!

Manchmal sind es auch die Täter_innen, die die Ausbeutung nicht wahrhaben wollen. Ein Mann aus dem Publikum erzählt: Seine Familie habe die kranke Mutter von einer polnischen Pflegerin versorgen lassen. Für 1.000 € im Monat, Kost und Logis – praktisch für alle Beteiligten – gleich mit im Haus. Die Alternative, die Mutter ins Pflegeheim zu geben, wäre doch unmenschlich gewesen. Auch die polnische Pflegerin sei dankbar und froh gewesen. Ausbeutung, das sei ein so hartes Wort – könne man dafür kein anderes finden? Immerhin, es handele sich ja nicht um Prostitution, trägt ein anderer verständnisvoll bei.

Es ist ein Dilemma: Wie richtig handeln in Verhältnissen, in denen pflegebedürftige Angehörige „Privatsache“ sind, in denen die öffentliche Versorgung nicht ausreicht oder nicht zumutbar ist und privatisierte Pflegeheime zum Ziel haben, wie auch immer „profitabel“ zu wirtschaften? Bei allem Verständnis, so Heike Rabe, es bleibe, was es ist: Ausbeutung – mag der Begriff auch noch so hässlich sein.

Was also tun gegen Menschenhandel, Sklaventum und eklatante Ausbeutung?

Naile Tanis berichtet von den Mitgliedsorganisationen des KOK und deren wichtiger Arbeit, fordert spezielle Opferschutzmaßnahmen, mehr spezialisierte Fachberatungsstellen bzw. deren bessere Ausstattung sowie wirksamere Instrumente zur Strafverfolgung von Menschenhändler_innen und Ausbeuter_innen. Nicht zuletzt brauche es legale Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten für Migrant_innen, um Arbeitsmigration zu ermöglichen und zu entkriminalisieren. Heike Rabe schlägt vor, Opferrechte von der Strafverfolgung zu entkoppeln. Ferner müssten die Maßnahmen gegen Menschenhandel selbst aufmerksam am Maßstab der Menschenrechte gemessen werden: Sie dürfen keine diskriminierenden Wirkungen entfalten oder ihrerseits die Menschenrechte der Betroffenen verletzen. Rechte allein reichten nicht aus, sie müssten auch faktisch zugänglich sein.

Deutlich wurde an diesem Abend: Die Stärkung der Betroffenen ist unabdingbar!

An der großen Nachfrage nach billiger Arbeitskraft ändert das jedoch wenig. Nicht nur jede_r für sich, sondern als Gesellschaft müssten wir uns fragen: Wie viel darf (und muss) Arbeit eigentlich kosten? Ab welchem Punkt wird Ausbeutung so hässlich, dass wir sie nicht länger dulden wollen, hierzulande wie dort, wo wir billig arbeiten lassen? Was ist uns die Arbeit in der Landwirtschaft wert? Wie hoch schätzen wir Pflege und Sorge um Mensch und Natur? Und für wie viel (oder wenig) tragen wir – womöglich noch dankbar – die eigene Haut zu Markte?

Melanie Stitz

Zum Weiterlesen eine (Selbst-)kritische Reflektion über die Initiative respect: Gratwanderungen. Ein politisch-solidarisches Netzwerk für die Rechte migrantischer Hausarbeiterinnen, in: Luxemburg 2/2012

Die Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische Ausbeutung agisra ist eine Beratungs- und Informationsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen, die aufgrund der Situation im Herkunftsland, ihrer Migration oder ihrer Lebenssituationen hier Probleme bewältigen müssen. Agisra bildet Multiplikatorinnen aus und leistet Lobby-, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, u.a. zur Bekämpfung von Frauenhandel und zur Verwirklichung von Menschenrechten.

Der Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess KOK definiert Frauenhandel im Kontext von Migrationsprozessen, die als Folge der weltweiten Armut, Krisen und Konflikten sowie politisch-ökonomischen Umbruchprozessen ausgelöst werden. Ein Teil der Frauen, die ihr Überleben und das ihrer Familien sichern wollen, werden auf der Suche nach Arbeit auf den globalisierten Märkten Opfer von Menschenhandel. KOK handelt nach den Grundsätzen der Menschenrechte für diese Frauen und sieht nicht nur Opfer in ihnen. Sie würdigt ihre Stärke und Selbstbestimmung und assistiert ihnen in der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Am 2. Juni 2009 startete am Deutschen Institut für Menschenrechte das Projekt „Zwangsarbeit heute – Betroffene von Menschenhandel stärken“. Das Projekt will die Möglichkeiten der von Menschenhandel oder von extremen Formen der Arbeitsausbeutung Betroffenen erweitern, ihre Rechtsansprüche auf Lohn und Entschädigung gegenüber den Täter_innen sowie ihre Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz tatsächlich durchzusetzen. Dafür stellt das Projekt Gelder aus einem Rechtshilfefonds sowie eine Rechtsprechungsdatenbank zur Verfügung. Ferner finden sich auf der Website Publikationen zum Thema.