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Winter 4/2024

Die Istanbul-Konvention ist die Lebensgarantie der Frauen

von Isolde Aigner

(aus WIR FRAUEN Heft 1/2021, Schwerpunkt: Europa)

Frauenrechte unter Druck: Die Regierungsparteien der Länder Türkei und Polen planen, aus der Istanbul-Konvention auszusteigen.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Der offizielle Titel der Istanbul-Konvention (IK) lautet „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der nach Verhandlungen der Staaten des Europarates schließlich im Jahre 2011 in Istanbul beschlossen wurde.
In der dazugehörigen Erklärung heißt es, dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern sei und einer der entscheidenden sozialen Mechanismen darstelle, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden. Aus diesem Grund sei „ein Europa zu schaffen, das frei von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist“.
Die IK verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, eine Vielzahl an Maßnahmen umzusetzen, um Frauenrechte gesetzlich zu schützen und geschlechtsspezifische Gewalt abzubauen. Dazu gehören z.B. rechtliche Sanktionen gegen Vergewaltigung und sexuelle Belästigung; Unterstützung von nichtstaatlichen Organisationen, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen; Aufklärungsarbeit gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung und Gewalt sowie breite Unterstützungsangebote für Betroffene.

Inzwischen haben eine Vielzahl an Staaten das Abkommen ratifiziert, also rechtskräftig umgesetzt. Deutschland hat die IK im Jahre 2017 ratifiziert. Konkret bedeutet das, dass der Staat Gesetze verabschieden muss, die an die Regelungen der Konvention gebunden sind. Die Regierungsparteien der Länder Türkei und Polen haben im Sommer 2020 erstmalig verkündet, aus dem Abkommen wieder auszusteigen.

Der geplante Ausstieg der Türkei und Polen hat eine Vorgeschichte

Mit dem Plan, aus dem Abkommen auszusteigen, orientiert sich Staatspräsident Erdoğan (AKP) an islamistischen Vordenkern, die behaupten, die Konvention beschädige die Familie, normalisiere Homosexualität und widerspreche dem „gottgegebenen“ Verhältnis zwischen Mann und Frau. Der Justizminister Zbigniew Ziobro der polnischen PiS-Partei erklärte, das internationale Abkommen enthalte „Elemente ideologischer Natur, die wir für schädlich halten“, wie der „Zwang“ im Unterricht über Geschlechterrollen zu reden. Doch die Absichten zum Ausstieg kommen alles andere als überraschend. Seit Jahren vollziehen sich in beiden Ländern geschlechterpolitische Backlashs.

Hürcan Asli Aksoy (Centrum für angewandte Türkeistudien) beschreibt, wie es zu Beginn der Regierungszeit der AKP zunächst zu Reformen kam, die den rechtlichen Status von Frauen verbesserten – beispielsweise das Gesetz zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt, das den Staat zu Maßnahmen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen mit strengen Strafen für die Täter zu bekämpfen. In den letzten Jahren begann Staatspräsident Erdoğan aber nach und nach „die politische und ökonomische Teilhabe von Frauen über wertkonservative Frauenbilder und rechtliche Regelungen einzuschränken“, so Aksoy. Darüber hinaus sind in der Türkei die Femizide um knapp 400 Prozent gestiegen, seit die AKP an der Macht ist. Allein 2019 wurden mindestens 474 Frauen getötet, so die Journalistin Sibel Schick.

Was den Kampf für Frauenrechte jedoch erschwert: Die AKP erfahrt nach wie vor bei vielen Frauen Unterstützung. Das liege laut der Politikwissenschaftlerin Renate Kreile an der sozialen Absicherung und politischen Anerkennung von Care-Arbeit durch die Regierungspartei. Außerdem trugen soziale und kulturelle Dienstleistungen für Frauen (z.B. Gesundheitsberatungen, Alphabetisierungsklassen) dazu bei, dass von Armut betroffene Frauen „zum ersten Mal eine Wertschätzung als Staatsbürgerinnen“ erfahren, so Aksoy.

Die polnische Regierungspartei PiS setzt seit Jahren auf eine rechtskonservative Frauenpolitik, verbunden mit einem traditionellen Frauen- und Familienbild und der Einschränkung von reproduktiven Rechten. Beispiele dafür sind die Einstellung der Finanzhilfen für mehrere Nichtregierungsorganisationen, die sich für eine Stärkung von Frauenrechten einsetzen, oder auch der eingeschränkte Zugang zu hormonellen Verhütungsmitteln.
In den letzten Jahren gab es immer wieder Vorstöße der Regierung, ein Verbot von Abtreibun-gen durchzusetzen. Massenproteste, Rucktrittsforderungen und der damit einhergehende Verlust an Zustimmungswerten für die PiS um über 10 Prozentpunkte, ließen die Regierung in ihrem Vorhaben zunächst einknicken. Doch jetzt konnte sich die Regierungspartei mit einer massiven Verschärfung (und nahezu Abschaffung) des Abtreibungsrechts durchsetzen. Mit dem Austritt aus der IK würden die Frauenrechte in beiden Ländern noch weiter unter Druck geraten und der bereits vorangeschrittenen systematischen Diskriminierung von Frauen und der Verletzung von Frauen- und reproduktiven Rechten Tür und Tor öffnen.

Widerstand gegen die Austrittspläne

Gegen die Pläne der beiden Länder formiert sich Widerstand. In Polen kam es zu landesweiten Demonstrationen. Unter Bezug auf das aktuelle Vorhaben von Regierungen aus EU-Staaten und dem Europaparlament appelliert die Aktivistin Klementyna Suchanow (All-Poland-Women’s Strike) auch an den Europarat, sich über Verfahren zur Kürzung von EU-Mitteln bei bestimmten Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verständigen: „Wir wollen den Europarat überzeugen, die Finanzierung an die Einhaltung von Menschenrechten zu koppeln. Geld ist die einzige Sprache, die Regierungen verstehen.“

Auch in der Türkei gibt es laute Gegenstimmen: In mehreren türkischen Städten haben Frauen gegen frauenfeindliche Gewalt demonstriert und riefen Slogans wie: „Männer schlagen, der Staat schützt (sie).“ Kazım Kurt, Bürgermeister der zentralanatolischen Provinz Eskişehir, findet es äußerst traurig, die Istanbul-Konvention überhaupt zu diskutieren. Seine Gemeinde setzt auf die Aufklärung ihrer Bürger*innen: „Wir geben neu verheirateten Paaren die Broschüre der Istanbul-Konvention zusammen mit ihrer Heiratsurkunde. Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, diesen wichtigen Vertrag in Anspruch zu nehmen.“
„Die Istanbul-Konvention bleibt lebendig und ist die Lebensgarantie der Frauen“, heißt es in einer Erklärung der Gemeinde.