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Winter 4/2024

30 Jahre Rentenungerechtigkeit: Die Zeit läuft davon!

von Tina Berntsen

(aus WIR FRAUEN Heft 3/2019, Schwerpunkt: Zwischen Ost und West)

Mit der Wiedervereinigung und dem Rentenüberleitungsgesetz verloren in der DDR geschiedene Frauen Teile ihrer Rentenansprüche. Eine angedachte Reform, die ab 1997 die Alterssicherung der Frauen verbessern sollte, gab es nie. Im Nirwana zwischen Ost und West gelten für Frauen, die in den neuen Bundesländern vor 1992 geschiedenen wurden, seither nicht mehr die besonderen Regelungen aus dem „alten“ Rentensystem, aber auch nicht alle Rechte aus dem „neuen“. Diese frauenspezifische Diskriminierung, als solche 2017 vom Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen anerkannt, wurde bis heute nicht behoben. Tina Berntsen sprach mit Karin Leonhardt und Marianne Albrecht vom Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, der seit 1999 für eine Beseitigung des Rentenunrechts kämpft.

Im November wird der 30. Jahrestag der Maueröffnung gefeiert. Mit welchen Gefühlen begegnen Sie im Verein dem Jubiläum?

Die Gefühle der Frauen drücken sich aus in Enttäuschung und Frust; es ist kein Anlass zum Jubeln. Es gibt seit 30 Jahren keine Lösung zur Entschädigung für vorenthaltene Rentenansprüche für in der DDR geschiedene Frauen. Die Frauen fühlen sich diskriminiert und entwürdigt – aufgrund des Geschlechts und weil sie aus der DDR kommen. Da man uns den vorgesehenen Rentenschutz nahm, stehen viele von uns trotz der umfassenden Lebensleistung heute mit Armutsrenten oder Renten unter der Anspruchserwartung da.

Wie war die Alterssicherung für Frauen in der DDR abgesichert?

Im DDR-Rentenrecht galt für Frauen eine besondere Berechnung, mit der ihre Familienleistungen anerkannt wurden. So waren sie im Falle einer Scheidung unabhängig vom Mann. Kindererziehung und Pflege von Angehörigen fanden in der Rente ihren Niederschlag – die dafür aufgewendeten Jahre wurden den entlohnten Arbeitsjahren zugerechnet. Außerdem bekamen DDR-Frauen mit 60 Jahren Rente.

Warum geriet nur den Frauen diese ökonomische Unabhängigkeit nach der Wende zum Nachteil?

Den geschiedenen Frauen wurden ihre Rentenansprüche gestrichen. Die geschiedenen Männer konnten aber nicht zu einem nachträglich fiktiven Versorgungsausgleich verpflichtet werden. Und auch der Staat sprang nicht ein, um die Lücke zu füllen.
In der DDR blieb bei Familiensorgeteilzeit die bis dahin verdiente Rente aufrecht erhalten. Diese Regelung wurde mit der Einheit aberkannt und unsere Rente nach Westberechnung für diese Zeiten drastisch abfallend berechnet. Die Teilzeit nahmen wir nur sporadisch, um Kinder und ältere Verwandte zu pflegen: Unsere Statistik besagt, dass die Frauen durchschnittlich drei Jahre lang ihre Arbeitszeit um 10 Stunden verringerten, also noch 30 Wochenstunden arbeiteten. Und wir müssen betonen, trotz teilweiser Teilzeit kamen doch die meisten insgesamt auf über 40 Erwerbsarbeitsjahre. Auch eine andere vorteilhafte Berechnung fiel flach: In der DDR wurde die Rente nach dem Einkommen der letzten 20 Berufsjahre berechnet. Frauentypische Familienbelastungen waren so staatlich abgefedert. Es fehlt vielen dazu noch der Ertrag aus der eingezahlten freiwilligen Rentenversicherungs- und Anwartschaftsgebühr für die zeitweilige Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen. Bis 1996 in immer kleineren Summen ausgezahlt, galt sie dann als „abgeschmolzen“.

Lassen sich die Auswirkungen beziffern?

Betroffen von der Diskriminierung waren ursprünglich 800.000 Frauen, wir gehen jetzt von weniger als 300.000 aus. Eine Bezifferung des Rentenverlustes ist schwierig aufgrund der individuell unterschiedlichen Erwerbsbiografien. Wir schätzen, dass der Verlust durchschnittlich ein Drittel der monatlichen Rente (ca. 300 €) beträgt. Statistiken über den Kreis der betroffenen Frauen auch im Hinblick auf Altersarmut bzw. Grundsicherung sind uns nicht bekannt. Wir haben sowohl das Statistische Bundesamt wie auch den Rententräger in der Vergangenheit gebeten, uns Zahlen mitzuteilen, aber leider nie eine Antwort bekommen.

Im Juni hatten Sie Mitgliederversammlung in Leipzig. Welche Inhalte beschäftigen den Verein derzeit?

Ein Schwerpunkt war die Diskussion von Lösungsvarianten für die betroffenen Frauen. Die Bundesregierung hat die Empfehlung vom UN-Überprüfungsausschuss zur Frauenrechtskonvention (CEDAW)* zur Erarbeitung „eines Ausgleichsfonds zur Aufzahlung der Renten der Frauen in einem Entschädigungsmodell“ abgelehnt, sieht aber im Koalitionsvertrag einen Härtefallfonds vor. Dieser wird zurzeit von einer Bund-Länder-AG erarbeitet. Wir sind an Gesprächen informell beteiligt und müssen nun selbst eine Summe und ein Berechnungsmodell vorschlagen – wir, denen Unrecht geschah, und die wir nun meist über 80 Jahre alt sind.

Warum lehnt es die Bundesregierung ab, ein Entschädigungsmodell einzurichten, obwohl der CEDAW-Ausschuss die Diskriminierung bestätigt hat.

Unsere Beschwerde beim Ausschuss war zunächst erfolglos. Wir ließen aber nicht locker und beteiligten uns 2016/17 an der Kommentierung des Staatenberichts. Daraufhin forderte der CEDAW-Ausschuss die Bundesregierung 2017 auf, Wiedergutmachung zu leisten. Die Bundesregierung weist in ihrem Zwischenbericht an den Ausschuss von März 2019 aber alles von sich und behauptet, der Ausschuss sei nicht richtig informiert und zu falschen Schlüssen gekommen. Anzumerken ist noch, dass die Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz aller Bundesländer im Juni 2018 sowie erneut 2019 die Bundesregierung aufgefordert hat, der CEDAW-Empfehlung zu folgen. Das wird einfach ignoriert, ebenso die Aufforderungsbeschlüsse von Landtagen der neuen Bundesländer.

Was würde hingegen der angedachte Härtefallfonds aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die betroffenen Frauen bedeuten?

Der Härtefallfonds greift unserer Meinung nach viel zu kurz: Es würden nur einige wenige Frauen willkürlich einen kleinen Betrag erhalten, der sie gering über die Armutsgrenze hebt, alle anderen blieben trotz Unrecht gegen sie unbedacht. Diese Lösung ist keine Entschädigung für die Menschenrechtsverletzung. Wir versuchen in Gesprächen eine bessere Lösung für uns zu erreichen.

Warum glauben Sie, ist es bis heute nicht gelungen, auf politischer Ebene Rentengerechtigkeit herzustellen?

Nach unserer Auffassung zeigt die Bundesregierung weiterhin die größtmögliche Untätigkeit. Man scheint seitens der Entscheidungsträger*innen auf die biologische Lösung zur warten. Immerhin kostet die Lösung Geld. Entscheidend sind auch althergebrachte Ansichten zum Status der Frau sowie die Ignoranz gegenüber den Antidiskriminierungsgrundsätzen und CEDAW. Die Bundesregierung müsste von sich aus auf die Beseitigung bestehender Nachteile aktiv hinwirken.

Haben Sie im Verein für dieses Jahr besondere Aktionen geplant?

Wir haben Künstler*innen von internationaler Bedeutung gefunden, die für uns etwa im Herbst ein Kunstwerk gestalten. Dies wird für unseren Fall eine große internationale Öffentlichkeit schaffen. Sie werden davon hören!

Karin Leonhardt ist Industriekauffrau, hat einen erwachsenen Sohn und ist seit 1989 geschieden. Seit 2009 ist sie Mitglied im Verein. Marianne Albrecht ist Ingenieurökonomin und hat vier erwachsene Kinder. Sie war 17 Jahre verheiratet und ist seit 1979 geschieden. Beide sind seit Juni 2019 Vorstandsmitglied und für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein der in der DDR geschiedenen Frauen zuständig. www.verein-ddr-geschiedener-frauen.de

  • Die Bezeichnung Frauenrechtskonvention ist eine Abkürzung für das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women). Das Übereinkommen – das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Frauen – wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet und bisher von 189 Staaten ratifiziert.